Adoptionsvermittlung
Allgemeine Information
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdvermitG).
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie sich entschlossen, ein Kind zu aboptieren führt der Weg zu einer Adoptionsvermittlungsstelle.
Adoptionsvermittlungsstellen gibt es bei den örtlichen Jugendämtern (Kreis Steinfurt, Tel. 02551 690) sowie einigen freien Trägern, die für diese Aufgabe eine besondere Erlaubnis erhalten haben. Die zentralen Adoptionsstellen der Bundesländer (für Nordrhein-Westfalen ist dies der Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln) unterstützen die Adoptionsvermittlungsstellen und werden selbst im Bereich der Auslandsadoption tätig. Anderen Stellen ist die Adoptionsvermittlung untersagt.
Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der fünf Jugendämter im Kreis Steinfurt mit Sitz in Rheine ist seit dem 01.02.2018 für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt Ansprechpartner. Sie berät und informiert:
- Adoptionsbewerbende
- Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
- Adoptiveltern, die ein Kind aufgenommen habenPatchworkfamilien, die über die Adoption des Kindes/der Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin nachdenken
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die adoptiert wurden
- Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben
- Fachkräfte aus Jugendämtern, Beratungsstellen etc.
Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link.
Stadt Rheine Adoptionsvermittlung