Heiztipps
Energiesparen leicht gemacht - Tipps zur Senkung der Heizkosten
Ran an die Heizkosten! Tipps für Do-it-Yourself-Maßnahmen
Die Verbraucherzentrale NRW zeigt einfache und kostengünstige Möglichkeiten, wie Sie Ihre Heizkosten senken und den Wohnkomfort verbessern können – ganz ohne große Sanierungen. Viele Maßnahmen können Sie selbst umsetzen, um Ihr Zuhause warm zu halten und gleichzeitig den Geldbeutel zu schonen.
Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizenergie, und die Temperaturen der Wände und Böden bleiben angenehm. Neben großen Sanierungsmaßnahmen wie der Dämmung der Fassade gibt es zahlreiche kleinere Lösungen, die helfen, Wärme im Wohnraum zu halten. Die Verbraucherzentrale NRW stellt die wichtigsten Maßnahmen vor:
- Fenster und Türen abdichten:
Durch undichte Fenster und Türen entweicht viel Wärme. Nachträgliche Dichtungen oder Zugluftstopper sind einfach anzubringen und effektiv gegen Kältebrücken. - Rollladenkästen dämmen:
Oft geht unbemerkt Wärme über ungedämmte Rollladenkästen verloren. Spezielle Dämmsets sind im Handel erhältlich und einfach einzubauen. - Wärmeschutzfolie für Fenster:
Fenster ohne moderne Wärmeschutzverglasung können durch eine Wärmeschutzfolie energieeffizienter gemacht werden. - Kellerdecke und oberste Geschossdecke dämmen:
Die Dämmung der Kellerdecke verhindert Wärmeverlust und sorgt für einen wärmeren Fußboden. Auch die Decke zum Dachboden kann bei ungenutzten Dachräumen effektiv gedämmt werden. - Heizkörpernischen dämmen:
Durch dünne Außenwände hinter Heizkörpern geht viel Wärme verloren. Mit Dämmmatten lässt sich hier einfach nachbessern.
Mehr wissen?
Unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/ finden Sie detaillierte Informationen zu weiteren Energiesparmaßnahmen.
Zusätzliche Unterstützung durch Energieberatung
Für detaillierte Fragen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW persönliche Beratungen an – vor Ort, telefonisch oder per Video. Informationen und Terminvereinbarungen unter (0211) 33 996 555.
====================================================================================
CO2-Kosten für die Heizung - Vermieter müssen sich beteiligen
Seit dem Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes im Jahr 2023 sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung selbst zu tragen. Dieses Gesetz basiert auf der Verantwortung der Eigentümer für die energetischen Eigenschaften ihrer Gebäude und Heizungssysteme. Es zielt darauf ab, Vermieter zu ermutigen, energetische Sanierungen und Energiesparmaßnahmen durchzuführen, um den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude zu senken und die Kosten für fossile Brennstoffe zu reduzieren.
Die Kosten für den CO2-Ausstoß, der durch die Nutzung fossiler Brennstoffe entsteht, werden nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Dieses richtet sich nach dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei besonders ineffizienten Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß (über 52 kg CO2/m²) müssen Vermieter bis zu 95 % der CO2-Kosten tragen, während Mieter lediglich 5 % übernehmen. In energieeffizienten Gebäuden hingegen entfällt die CO2-Kostenbeteiligung der Vermieter vollständig. Das Gesetz entlastet Mieter, insbesondere in Gebäuden mit hohem CO2-Ausstoß, während Vermieter motiviert werden sollen, in klimaschonende Heizsysteme und energetische Sanierungen zu investieren. Dies senkt nicht nur die CO2-Emissionen, sondern reduziert auch die laufenden Kosten für Vermieter.
Die Regelung gilt ebenfalls für Gebäude, die über Fernwärme oder Wärmecontracting beheizt werden. Auch hier müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die in den Fernwärmerechnungen ausgewiesen sind.
Vermieter sind verpflichtet, die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung transparent auszuweisen. Sollte ein Mieter die Brennstoffe selbst beschaffen, kann er den Vermieteranteil an den CO2-Kosten eigenständig berechnen und sich erstatten lassen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten gegebenenfalls spezielle Regelungen.
Um Mietern zu helfen, ihren Erstattungsanspruch zu berechnen, stehen zahlreiche Online-Tools zur Verfügung, etwa auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zudem bieten die Verbraucherzentralen eine unabhängige Energieberatung an, die telefonisch, online oder in einem persönlichen Gespräch in Anspruch genommen werden kann. Diese Beratungen sind für einkommensschwache Haushalte kostenfrei und werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Energieberatung der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder telefonisch unter der bundesweit kostenfreien Nummer 0800 – 809 802 400.
===================================================================================
Heizperiode 2024 – Energiesparen leicht gemacht
Clever Heizen, Schimmel vermeiden und Energiekosten senken
Ab dem 1. Oktober beginnt offiziell die Heizperiode, und viele Bürgerinnen und Bürger stellen sich die Frage, wie sie effizient und kostensparend heizen können. Die IVZ informiert über Tipps und Pflichten rund ums Heizen, die Mieter und Vermieter beachten sollten.
Energiesparen durch richtiges Heizen
Schon ein Grad weniger Raumtemperatur kann laut Experten zu einer Energieeinsparung von bis zu sechs Prozent führen. Es lohnt sich also, die Heizung gezielt einzusetzen und auf eine gleichmäßige Temperatur zu achten, anstatt sie komplett abzuschalten. Besonders in unsanierten Gebäuden führt das komplette Abdrehen der Heizung zu erhöhtem Energieverbrauch, da die Räume unnötig auskühlen und mehr Energie benötigt wird, um sie wieder aufzuheizen.
Tipps zum richtigen Lüften
Ein weiteres zentrales Thema ist das richtige Lüften. Wer den ganzen Tag die Fenster auf Kippstellung lässt, riskiert, dass die Wände auskühlen und Schimmel entsteht. Besser ist es, für kurze Zeit bei weit geöffneten Fenstern zu lüften – etwa 10 bis 15 Minuten reichen in der Regel aus. An frostigen Tagen genügen bereits drei bis fünf Minuten.
Smarte Lösungen und Heizkörperpflege
Smarte Thermostate können ebenfalls helfen, die Raumtemperatur effizient zu regulieren. Regelmäßige Wartung der Heizkörper, wie beispielsweise das Entlüften, verhindert unnötige Energieverluste und sorgt für wohlige Wärme.
Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter
Mieter haben während der Heizperiode ein Recht auf eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad tagsüber und 18 Grad in der Nacht. Vermieter sind verpflichtet, die Heizung während der kalten Monate in Betrieb zu nehmen und diese Mindesttemperaturen sicherzustellen. Fällt die Heizung aus oder bleibt es zu kalt, kann die Miete gemindert werden.
Die Heizperiode dauert in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. Außerhalb dieser Zeit kann es aber je nach Außentemperatur notwendig sein, die Heizung einzuschalten. Ein Urteil des Amtsgerichts Uelzen besagt, dass geheizt werden muss, wenn die Außentemperatur drei Tage lang unter 12 Grad Celsius liegt.
Fazit: Clever Heizen für Komfort und Kosteneffizienz
Mit den richtigen Maßnahmen beim Heizen und Lüften sowie der Nutzung moderner Technik können Bürger nicht nur Energie sparen, sondern auch Schimmelbildung vermeiden und langfristig die Umwelt schonen.