Adoptionsvermittlung
Allgemeine Information
Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bügerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdvermitG).
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie sich entschlossen, ein Kind zu aboptieren führt der Weg zu einer Adoptionsvermittlungsstelle.
Adoptionsvermittlungsstellen gibt es bei den örtlichen Jugendämtern (Kreis Steinfurt, Tel. 02551 690) sowie einigen freien Trägern, die für diese Aufgabe eine besondere Erlaubnis erhalten haben. Die zentralen Adoptionsstellen der Bundesländer (für Nordrhein-Westfalen ist dies der Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln) unterstützen die Adoptionsvermittlungsstellen und werden selbst im Bereich der Auslandsadoption tätig. Anderen Stellen ist die Adoptionsvermittlung untersagt.