Bildungs- und Teilhabepaket
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern.
Finanzielle Unterstützung gibt es beispielsweise für Klassenausflüge, Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Schulausstattung oder die Teilnahme an Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten, Lernförderung und Schülerfahrtkosten.
Wer erhält die Leistungen?
Leistungsberechtigt sind Personen, die einen Anspruch haben auf:
- SGB II - Leistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II)
- SGB XII - Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungsgesetz
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