Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsgewährung gem. §§ 1, 2 und 3 AsylbLG
(Erst-)Unterbringung von Asylsuchenden
Zuständig für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels (eAT) ist der Kreis Steinfurt.
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492
Westerkappeln