Personalausweis
Zum 01.November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat mit integrierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) den Personalausweis nach altem Muster abgelöst.
Personalausweise nach altem Muster, die bis zum 31.Oktober 2010 beantragt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum vorgesehenen Ablaufdatum. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Umfassende Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de/
Allgemeine Informationen:
Deutsche sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht wird auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt.
Auf Antrag ist ein Ausweis auch für Personen auszustellen, die noch nicht 16 Jahre alt sind. Es bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, oder bei nur einem Erziehungsberechtigten ist der Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil erforderlich. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind auf jeden Fall eigenhändig unterschreiben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich beim Einwohneramt gestellt werden, Verlängerungen der Gültigkeit sind nicht möglich.
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, stellen wir Ihnen im Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig.
Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen (eID) ist freiwillig.
Gültigkeitsdauer:
- unter dem 24.Lebensjahr 6 Jahre
- ab dem 24.Lebensjahr 10 Jahre
Was muss ich mitbringen?
- bisheriger Personalausweis/Reisepass, Kinderausweis/Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Gebühren:
Gebühr | |
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Personalausweis f. Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) | 37,00 € |
Personalausweis f. Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) | 22,80 € |
Vorläufiger Personalausweis (max. Gültigkeit 3 Monate) | 10,00 € |
Gebührefrei sind:
- Änderung der PIN im Einwohnermeldeamt
- Online Ausweisfunktion erstmalig aktivieren
- Online Ausweisfunktion deaktivieren
- Online Ausweisfunktion nachträglich aktivieren
- Online Ausweisfunktion sperren (bei Verlust)
- Online Ausweisfunktion entsperren
- Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis (bei Umzügen)