Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
Den Hauptwohnsitz hat eine Personen in der Regel an dem Ort, an dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Das ist der Ort, an dem sich jemand die meiste Zeit des Jahres aufhält. Bedeutung hat der Hauptwohnsitz unter anderem bei der Ausübung des Wahlrechts, da immer am Ort des Hauptwohnsitzes das Wahlrecht ausgeübt werden kann.
Die Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Westerkappeln innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung an. Im Rahmen der Vereinfachung des Melderechtes ist die früher für die Anmeldung erforderliche Abmeldebestätigung entfallen. Die Abmeldung der aufgegebenen Wohnung wird automatisch über eine Rückmeldung veranlasst.
Wenn Sie persönlich vorsprechen, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Vordrucks anhand Ihrer Angaben und Sie bestätigen die Richtigkeit der Eintragungen mit Ihrer Unterschrift.
Bleibt die bisherige Wohnung bestehen oder sind weitere Wohnungen vorhanden, ist ein Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass auch das/die Ausweisdokument/e für die Adressänderung vorzulegen sind.
Der Meldepflichtige kann sich bei der Abgabe des Anmeldescheins durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Dann ist es erforderlich ein Anmeldeformular vorzulegen, das die Daten der meldepflichtigen Person/en enthält und von dieser unterschrieben ist. Zusätzlich ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht kann formlos sein, oder Sie können diese unter Formulare herunterladen.
Eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §2 Bundesmeldegesetz (BMG) ist nötig, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. (Bestellungsurkunde/Vorsorgevollmacht vorlegen)
Dies gilt auch für Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis
- Reisepass (falls vorhanden)
- Kinderausweis / Kinderreisepass, (falls vorhanden)
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch (falls vorhanden)
- die Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Vollmacht der betroffenen Person