Denkmalschutz, -pflege
Die Gemeinde hat eine interessante und wechselvolle geschichtliche Entwicklung aufzuweisen. Die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Denkmälern, die die Siedlungs- und Stadtgeschichte und die historischen Arbeits- und Produktionsverhältnisse widerspiegeln und vor Augen führen, ist erklärtes Ziel der Gemeinde.
Welche Denkmäler gibt es überhaupt?
- Baudenkmäler
- Denkmalbereiche (mehrere bauliche Anlagen)
- Bodendenkmäler
- bewegliche Denkmäler
Was ist für Sie als Eigentümer bei Erhalt und Nutzung eines eingetragenen Denkmals wichtig?
Das Beseitigen, Verändern oder Verbringen von Denkmälern und das Errichtung von baulichen Anlagen in der Umgebung von Denkmälern ist erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für die Änderung der. Nutzung eines Denkmales.
Wer erteilt eine solche Erlaubnis?
Die Gemeinde Westerkappeln, als Untere Denkmalbehörde.
Wenn Sie eine solche erlaubnispflichtige Maßnahme planen und durchführen wollen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Wir beraten Sie gerne.
Wie unterstützt die Gemeinde die Eigentümer von Denkmälern?
Wir unterstützen Sie in allen denkmalrechtlichen Belangen und möchten Sie gerne umfassend über Ihre Möglichkeiten und Chancen im Umgang mit Denkmälern unterrichten.
Wenn Sie weitere Informationen zu konkreten Maßnahmen wünschen, rufen Sie an, vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie einfach vorbei.