Fischereischein
Der Fischereischein wird ausgestellt, wenn der Antragsteller/in mit Hauptwohnung/Alleiniger Wohnung in Westerkappeln gemeldet ist.
Jugendfischereischein
Dieser Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr") ausgestellt. Eine Verlängerung ist unter Einhaltung der Altersgrenzen möglich. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet.
Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Der Jahresfischereischein wird vom Antragsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres ("Fischereijahr"), der Fünfjahres-Fischereischein zusätzlich für die folgenden vier Kalenderjahre ausgestellt.
Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und die Fischerprüfung abgelegt haben.
Hinweise zu Fischereischein / Fischerprüfung: www.kreis-steinfurt.de
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderausweis/ Kinderreisepass
- Lichtbild (nur bei Neuausstellung Fischereischein)
- Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung (nur bei Erstausstellung Fischereischein)
Gebühren:
Gebühr | |
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Erteilung/Verlängerung Jugendfischereischein | 8,00 € |
Erteilung/Verlängerung Jahresfischereischein | 16,00 € |
Erteilung/Verlängerung Fünfjahresfischereischein | 48,00 € |
Ausstellung Fischereischein (Ersatz bei Verlust) | 5,00 € |