Fundsachen
Wenn Sie eine verlorene Sache in Westerkappeln gefunden haben und mangels Hinweise nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Fundbüro an. Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, da so genannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig sind.
Folgende Ansprüche des Finders können geltend gemacht werden:
- Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum) dem Eigentümer nicht zurückgegeben werden, können Sie das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Verzichten Sie entweder von vorn herein oder durch Nichtabholung auf das erworbene Eigentum, geht dieses Recht auf die Gemeinde Westerkappeln über.
- Finderlohn in Höhe von 5 % bis zu einem Wert von 500,00€ und zuzüglich 3 % bei einem Wert von über 500,00 €
- Ersatz seiner etwaigen Auslagen.
Die Aushändigung der Fundsache an einen Beauftragten erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Der Beauftragte muss sich ausweisen können. (Personalausweis/Reisepass).
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass