Gewerbesteuer
Die Gemeinde Westerkappeln ist nach dem Gewerbesteuergesetz berechtigt, eine Gewerbesteuer zu erheben. Gewerbesteuerpflichtige Betriebe sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und Personengesellschaften im Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind und endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt.
Steuerschuldner ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.
Vom zuständigen Finanzamt wird der Gewerbesteuermessbetrag per Bescheid festgesetzt und der Gemeinde Westerkappeln mitgeteilt. Hierauf wird der in der Haushaltssatzung beschlossene Hebesatz angewendet und damit die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer festgesetzt.
Der Steuerschuldner erhält von der Gemeinde Westerkappeln einen Bescheid über die Steuerhöhe und die Zahlungstermine.
Gewerbesteuer 500 % (Hebesatz)