Gleichstellung
Die Gemeinde fördert aktiv die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Sie wirkt beim Abbau von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts mit. Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, Benachteiligungen aufzuzeigen und auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken.
Sie wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Verwaltung mit, die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Annerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Gleichzeitig ist sie Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger in Gleichstellungsangelegenheiten, wie z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Auskünfte über Beratungsangebote anderer Institutionen sowie Kinderbetreuungsmöglichkeiten.