Katastrophenschutz / Feuerwehr
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Die Gemeinde Westerkappeln unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen NW (FSHG), Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.