Betreuungsanspruch
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, können in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Kinder ab drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kita. Der Rechtsanspruch bezieht sich allerdings nicht auf einen Platz in der Wunschkita, sondern auf einen Platz in einer Kita in zumutbarer Entfernung.
Anmeldeverfahren
Bisher erfolgte die Anmeldung des Kindes und der gebuchte Betreuungsumfang (25, 35, 45 Stunden) beim jeweiligen Kindergarten.
Für das Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2020/21, wurde im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt erstmalig ein Online-Verfahren eingeführt. Das Online-Verfahren ersetzt das bisherige Anmeldeverfahren mittels eines Anmeldebogens.
Das Programm STEP (STeinfurtElternPortal) – für die Vormerkung Ihres Kindes - finden Sie ab dem 16.10.2019
unter: https://step.kreis-steinfurt.de.
Änderungen im laufenden Kindergartenjahr (vorzeitige Abmeldung des Kindes, Änderung der gebuchten Wochenstunden etc.) müssen dem Kindergarten direkt mitgeteilt werden. Die Änderungen werden von der Kindertageseinrichtung an die Gemeinde weitergegeben.
Kindergartenbeiträge
Für Kindergartenangelegenheiten ist das Jugendamt des Kreises Steinfurt als örtlicher Träger der Jugendhilfe zuständig. Im Auftrag des Kreises werden von der Gemeinde Westerkappeln die Elternbeiträge für den Besuch eines Kindes in einem der 6 Westerkappelner Kindergärten festgesetzt. Die vereinnahmten Elternbeiträge werden in voller Höhe an den Kreis Steinfurt abgeführt.
!!! Neu ab 01.08.2025 !!!
Wenn Ihr/e Kind/er ab dem 01.08.2025 eine Kindertageseinrichtung in Westerkappeln besucht/besuchen, gilt folgende Änderung:
Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, werden Sie aufgefordert, über das o. a. STEP-Portal des Kreises Steinfurt die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen online auszufüllen (Suchmaske „Kindergarten“ oder „Kinderbetreuung“ – Formular). Die Verbindliche Erklärung wird nach Auswahl Ihres Wohnortes nach dem Absenden direkt an die Gemeindeverwaltung Westerkappeln weitergeleitet.
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen muss nicht ausgefüllt werden, wenn Ihr/e Kind/er nächstes Jahr oder in 2 Jahren eine Schule besuchen wird/werden.
Die aktuelle Elternbeitragstabelle finden Sie im Merkblatt.
Hinweis für zukünftige Schulkinder:
Gem. § 23 Abs. 3 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Für Kinder, die vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15. November folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.
Zweites beitragsfreies Jahr
Gem. § 50 Abs. 1 KiBiz ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.
Höhe der Elternbeiträge 01.08.2024 bis 31.07.2025
Welche Kindergärten gibt es in Westerkappeln?
Kindergarten | Straße | Leiterin |
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Anne Frank | Kirchstr. 5 | Frau Bulk |
Am Kapellenweg | Am Kapellenweg 87 | Frau Peters |
St. Barbara | Hollenbergs Hügel 69 | Frau Voigt |
AWO-KiTa I | Am Königsteich 3 | Frau Häkel |
AWO-KiTa II | Am Königsteich 14 | Frau Heitkamp |
KiTa Glückswichtel | Ortfeld 6 | Frau Heckmann |