Reisepass
Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.
Einreisebestimmungen siehe: Auswaertiges Amt
Das persönliche Erscheinen ist bei der Beantragung des Reisepasses unbedingt erforderlich.
Das Ausfüllen des Antrags übernimmt in Ihrem Beisein der/die Sachbearbeiter/in im Einwohnermeldeamt.
Vorraussetzungen für die Beantragung:
- Der/Die Antragsteller/Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss volljährig sein.
- Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Ist ein Betreuer für den Wirkungskreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestellt, kann nur er den Antrag stellen. Gleichwohl ist das persönliche Erscheinen der betreuten Person erforderlich.
Wer eine Reise plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob alle Reiseteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügen. Falls nicht, wird empfohlen, den Reisepass so schnell wie möglich vor Reiseantritt zu beantragen. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Die Bundesdruckerei bearbeitet Reisepassanträge im Allgemeinen innerhalb von vier bis sechs Wochen. Längere Bearbeitungszeiten können aber nicht ausgeschlossen werden.
Falls Sie kurzfristig verreisen müssen und der vorläufige Reisepass nicht zur visafreien Einreise ausreichend ist (Visafreie Einreise in die USA (Seite der amerikanischen Botschaft) können Sie auch einen Express-Pass beantragen, der binnen 3-4 Werktagen im Einwohnermeldeamt abgeholt werden kann. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Mit der Einführung des elektronischen Reisepasses ("ePass") werden erhöhte Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt. Die für den Pass vorzulegenden Fotos müssen biometrietauglich sein.
Hinweis:
Umfassende Informationen und Antworten zum Lichtbild erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesdruckerei.
- Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Passbildschablone der Bundesdruckerei
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass mit 16 zusätzlichen Seiten für Visa - Eintragungen, den „48 Seiten Pass". Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und dessen Verfügbarkeit (Rücksendung Bundesdruckerei) nicht bis zum erstmaligem Gebrauch möglich ist. Zudem ist die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung glaubhaft zu machen (die Vorlage geeigneter Nachweise kann verlangt werden).
Der vorläufige Reisepass ist max. 1 Jahr gültig.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Personalausweis/ Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, oder
- Kinderausweis, Kinderreisepass oder
- sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, eine Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ggf. Zustimmungserklärung gesetzliche(r) Vertreter für Pass/Ausweis (siehe Formulare)
Gebühren:
Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe | |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 € | 37,50 € |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 € | 102,00 € | 69,50 € |
Reisepass 48seitig | 22,00 € | 92,00 € | 59,50 € |
Reisepass 48seitig im Express-Bestellverfahren | 22, 00 € plus 32,00 € | 124,00 € | 91,50 € |
Vorläufiger Reispass | --- | 26,00 € | 26,00 € |
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn eine der Amtshandlungenen auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird.