Sterbefallbeurkundung
Verstirbt eine Person in Westerkappeln, so wird der Sterbefall vom Standesamt Westerkappeln beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
In fast allen Sterbefällen wird sich eine Bestatterin oder ein Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.
Benötigt werden
- Personalausweis des/der Verstorbene
- ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis des letzten Wohnsitzes
- Personenstandsurkunden
Sofern ein Bestattungsunternehmen die Formalitäten übernimmt, ist die persönliche Vorsprache nicht notwendig.
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ausgestellte Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke, etwa für die Beerdigung, Krankenkasse oder Rente ausgestellten Sterbeurkunden sind kostenfrei.
Gebühren:
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden.
Gebühr | |
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Erstausstellung einer Urkunde | 10,00 € |
jede weitere Urkunde | 5,00 € |