Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Beurkundung der Geburt eines Kindes erfolgen. Da sie der Zustimmung der Mutter bedarf, ist die Erklärung von beiden Eltern vor dem Standesbeamten zu unterschreiben; dies kann auch getrennt geschehen.
Wenn ein Mann sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen, ist die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft möglich. In diesem Fall kann sich die Mutter an das Jugendamt wenden. Die wirksame Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit Unterhalts- und erbrechtlichen Folgen.
Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Nach wirksamer Vaterschaftsanerkennung können hierzu jedoch entsprechende Erklärungen abgegeben werden.
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- bei ledigen Eltern:
- Identitätsnachweise
- begl. Abschrift des Geburtsregisters
- ist die Mutter verheiratet bzw. verheiratet gewesen außerdem:
- Eheurkunde
Gebühren:
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.