Wasserunterhaltungsverbandsbeiträge
Aufgrund der Neufassung des Landeswassergesetzes (LWG NRW) gilt seit dem 01.01.2020 in der Gemeinde Westerkappeln nunmehr die neue Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW). Die bisherige Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Westerkappeln für fließende Gewässer ist am 31.12.2019 außer Kraft getreten.
Maßstab für die Berechnung der Gewässerunterhaltungsgebühr ist jetzt die Flächengröße des Grundstücks in Quadratmeter. Die Kosten der Gewässerunterhaltung werden zu 90 % auf die versiegelten Flächen und zu 10 % auf die übrigen (= unversiegelten) Flächen umgelegt. Versiegelte Flächen im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 7 LWG NRW sind alle Flächen, auf denen bauliche Anlagen jedweder Art oder sonstige vom natürlichen Wasserabfluss abweichende Versiegelungen des Bodens vorzufinden sind. Versiegelte Flächen sind hiernach insbesondere die mit Gebäuden bebauten Flächen sowie die Befestigung von Flächen durch Beton, Asphalt, Schotter oder ähnliche Materialien. Übrige Flächen im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 7 LWG NRW sind alle unversiegelten Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen. Hierzu gehören insbesondere Rasenflächen, Blumenbeete, Wiesen, Äcker, Weiden und Waldflächen. Die in dem Abgabenbescheid angegebenen Größen zu den versiegelten und unversiegelten Flächen wurden aus der Auswertung von Luftbildern (Überflug der Landesvermessung NRW) ermittelt.
In der Vergangenheit erfolgte die Ermittlung der Umlage anhand der gesamten Grundstücksfläche ohne Berücksichtigung des Versiegelungsgrades je angefangene 1.000 m² (= 1 Einheit).
Wofür zahlen Sie eigentlich die Umlage für die Gewässerunterhaltung?
In Westerkappeln gibt es eine Vielzahl von Bächen (Gewässern). Diese Gewässer sorgen dafür, dass die auf dem Gemeindegebiet niedergehenden Regenfälle abfließen können, ohne größere Schäden anzurichten. Um eine ordnungsgemäße Durchflusssicherheit zu gewährleisten, müssen die Gewässer regelmäßig gepflegt werden (Gewässerunterhaltung). Diese Arbeiten dienen letztlich allen Grundstücken, die im seitlichen Einzugsgebiet zu den jeweiligen Gewässern liegen, und nicht nur den direkten Uferanliegern.
In Westerkappeln gibt es vier Unterhaltungsverbände, die für die genannte Gewässerunterhaltung zuständig sind. Deren Kosten werden, soweit diese nicht durch eigene Einnahmen oder durch Zuschüsse gedeckt sind, der Gemeinde Westerkappeln in Rechnung gestellt. Die von der Gemeinde Westerkappeln an die einzelnen Verbände zu zahlenden Beiträge werden als Gebühren auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke im jeweiligen Verbandsgebiet umgelegt. Da die Kosten der Gewässerunterhaltung in den einzelnen Unterhaltungsverbänden aus verschiedenen Gründen unterschiedlich hoch sind, ergeben sich auch für die jeweiligen Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände unterschiedliche Gebührensätze.
Was ist der Unterschied zur Niederschlagswassergebühr?
Bei der Niederschlagswassergebühr sind nur diejenigen bebauten und/oder versiegelten Flächen gebührenpflichtig, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in den öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet wird. Mit der Niederschlags-wassergebühr werden damit die Kosten der Regenwasserkanalisationen, der Regenwasserrück-haltebecken und Regenwasserklärbecken auf die Anschlussnehmer umgelegt.
Mit der Gewässerunterhaltungsgebühr erfolgt im Gegensatz dazu die Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung. Dabei ist es nicht entscheidend, ob versiegelte Flächen an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen sind oder nicht, sondern entscheidend ist nur, ob die Flächen versiegelt oder unversiegelt sind.
Was müssen Sie tun?
Bitte kontrollieren Sie zunächst die in dem Abgabenbescheid angegebene Grundstücksgröße bei der Umlage für die Gewässerunterhaltung. Sofern Sie die Abgabenbescheide 2019 und 2020 vergleichen, achten Sie bitte auf die unterschiedlichen Berechnungseinheiten. Im Abgabenbescheid 2020 sind die beiden Berechnungseinheiten für die versiegelten und die unversiegelten Flächen zu addieren, um auf Ihre Gesamtfläche zu kommen.
Sollten sich Unstimmigkeiten bei der Grundstücksgröße ergeben, so teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit Angabe Ihres Kassenzeichens bzw. gerne auch auf dem Postweg mit.
Sofern die im Abgabenbescheid angegebene versiegelte und / oder unversiegelte Fläche von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen sollte, steht Ihnen unter www.westerkappeln.de ein entsprechender Vordruck zur Verfügung. Dieser Vordruck ist ebenfalls auch im Rathaus (Finanzabteilung) erhältlich. Der Vordruck ist entsprechend von Ihnen auszufüllen und mit einem Plan bzw. einer Skizze hinsichtlich der versiegelten / unversiegelten Flächen an die Gemeinde Westerkappeln zurückzusenden.
Ist im jetzigen Abgabenbescheid im Gegensatz zum Vorjahr keine Gebühr für die Gewässerunter-haltung festgesetzt, hängt dies mit der nicht erfolgten automatisierten Datenübernahme zusammen. Diese Fälle sind hier dokumentiert und werden gegebenenfalls im Laufe des Jahres nachveranlagt.
Durch die Änderung im Landeswassergesetz ist festzustellen, dass die neue Kostenverteilung da-zu führt, dass die versiegelten Flächen höher belastet werden als bisher. Bei den übrigen Flächen (= unversiegelte Flächen) führt die Änderung dagegen zu einer Entlastung. Dieses Ergebnis ist der neuen Rechtslage geschuldet, aber vom Gesetzgeber auch so gewollt.
Gebühren:
Unterhaltungsverband / Einzugsgebiet | Flächenart | |
Versiegelte Fläche | Übrige (=unversiegelte) Fläche | |
Gebührensatz in €/m² | ||
Düsterdieker Aa | 0,04273 | 0,00028 |
Mettinger Aa | 0,03771 | 0,00020 |
Düte | 0,03470 | 0,00037 |
Bardelgraben | 0,69396 | 0,00026 |