Wohngeld
Wohngeld wird als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines selbstgenutzen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
geleistet.
Voraussetzungen:
Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, ist abhängig von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder Belastung (bei Eigenheimen)
Somit ist jede Wohngeldberechnung individuell und es gibt keine Faustregel.
Bezieher von Transferleistungen, wie beispielsweise Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) oder SGB II (Bürgergeld), haben keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, da bei solchen Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Sie können schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu nutzen Sie bitten den Wohngeldrechner. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können Sie entweder digital per Online-Antragstellung oder schriftlich bei der Gemeinde Westerkappeln stellen. Gezahlt wird Wohngeld frühestens ab Beginn des Monats der Antragstellung.
Wohngeldempfänger sind berechtigt, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.
Im anschließenden Verfahren (Einreichen von Unterlagen) bitte ich um Kontaktaufnahme per Post, per E-Mail oder ggfls. per Telefon.
Bitte beachten Sie dabei: freitags keine Sprechzeit
Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie im Bereich Formulare/Daten (siehe oben).
Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie weitere wichtige Informationen zum Wohngeld.