Abmeldung - Wegzug aus Westerkappeln
Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, sind verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden, wenn sie an Stelle der bisherigen keine neue Wohnung in Deutschland beziehen.
Abmeldungen sind also nur noch erforderlich
- bei Wegzug ins Ausland oder
- bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
In allen anderen Fällen reicht es aus, sich am neuen Wohnort innerhalb Deutschlands anzumelden. Von dort aus wird anschliessend die Abmeldung der aufgegebenen Wohnung in Westerkappeln automatisch über eine Rückmeldung veranlasst.
Wenn Sie zur Abmeldung persönlich vorsprechen, benötigen Sie kein Abmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Vordrucks anhand Ihrer Angaben und Sie bestätigen die Richtigkeit der Eintragungen mit Ihrer Unterschrift.
Der Meldepflichtige kann sich bei der Abgabe des Anmeldescheines durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Dann ist es erforderlich ein Anmeldeformular vorzulegen, das die Daten der meldepflichtigen Person/en enthält und von dieser unterschrieben ist. Zusätzlich ist eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht kann formlos sein, oder Sie können diese unter Formulare herunterladen.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. (Bestellungsurkunde/Vorsorgevollmacht vorlegen)
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis/Reisepass
Gebühren:
Es fallen keine Gebühren an.