Führungszeugnis
*** Aktuell verlängerte Zeiten bei der Ausstellung von Führungszeugnissen ***
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Weitere Informationen unter: Bundeszentralregister des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das sogenannte Behördenführungszeugnis dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Kindergarten, Sportverein). Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/Vertreterin die Ausstellung einen Führungszeugnisses beantragen. Bei geschäftsunfähigen Personen ist der Antrag von dem gesetzlichen Vertreter (Betreuer) zu stellen.
Folgende Führungszeugnisse können beantragt werden:
- Belegart N für private Zwecke,
Übersendung erfolgt an den Antragsteller
- Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde
Wird unmittelbar der Behörde übersandt. In diesem Fall ist die Angabe der genauen Anschrift, Aktenzeichen o. Verwendungszweck bei Antragstellung erforderlich.
- Belegart P zur Einsichtnahme beim Amtsgericht
Eine Einsichtnahme beim Amtsgericht vor Übersendung an die entsprechende Behörde ist möglich, sofern das Führungszeugnis Eintragungen enthält.
Erweitertes Führungszeugnis
Dieses Führungszeugnis können nur Personen beantragen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise im Kinder- und Jugendbereich tätig sind oder werden sollen.
Aus diesem Grund ist von der Stelle (z.B. Arbeitgeber), die das erweiterte Führungszeugnis fordert, eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen, dass die Voraussetzungen nach § 30 Abs.1 BZRG vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis
Bisher mussten Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, mehrere Führungszeugnisse beantragen. Seit dem 27. April 2012 kann für diesen Personenkreis ein sogenanntes „Europäisches Führungszeugnis" ausgestellt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis/Reisepass
Gebühren:
Gebühr | |
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Führungszeugnis | 13,00 € |
Europäisches Führungszeugnis | 17,00 € |