Gewerbe An-, Um-, Abmeldung
Wir sind für Sie da, wenn Sie die Ausübung eines Gewerbes anmelden, ummelden oder abmelden müssen.
Was Sie wissen sollten:
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies persönlich der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde, hier die Gemeinde Westerkappeln, Ordnungsamt, gleichzeitig anzeigen.
Es ist eine schriftliche Meldung per Vordruck oder persönliche Meldung im Rathaus erforderlich, ferner die Vorlage des Bundespersonalausweises und bei Firmen zudem ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichts.
Weitere Informationen über „Startercenter NRW“
Gebühren:
Gebühr | |
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Gewerbeanmeldung | 20,00 € |
Gewerbeummeldung | 10,00 € |