Bürgergeld
Für erwerbsfähige Personen, sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, besteht ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II / Bürgergeld. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Im Auftrag des Kreises Steinfurt als zugelassener kommunaler Träger gem. § 6a SGB II übernimmt die Gemeinde Westerkappeln als Optionskommune die Leistungsgewährung für die erwerbsfähigen Leistungsbezieher/-innen in Westerkappeln.
Die Arbeitsvermittlung wird durch die kreiseigene Anstalt jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen.
Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link.
Ab dem 01.01.2025 ist die Sozialabteilung aufgrund des hohen Antragsaufkommens für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Sofern Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache wünschen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.
Evtl. Unterlagen reichen Sie bitte über den Hausbriefkasten ein oder übersenden diese per Mail.