Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die Anmeldung des Hundes kann über das Online-Formular, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters erfolgen. Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen.
Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt.
Gebühren:
Steuer | |
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1 Hund | 48,00 € |
bei 2 Hunden je | 60,00 € |
bei 3 Hunden und mehr je | 72,00 € |
Gefährlicher Hund -1 Hund | 384,00 € |
Gefährlicher Hund - bei 2 Hunden | 480,00 € |
Wachhund - 1 Hund | 24,00 € |
Wachhund - bei 2 Hunden je | 30,00 € |
Wachhund - bei 3 Hunden je | 36,00 € |