Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft / erweiterte Melderegisterauskunft
Die Meldebehörde darf zu einer von Ihnen gesuchten Person Auskünfte aus dem Melderegister erteilen über:
Die Meldebehörde darf zu einer von Ihnen gesuchten Person Auskünfte aus dem Melderegister erteilen über:
- Vor-und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
- die Tatsache des Versterbens der Person
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, dann ist der Zweck, sowie das Aktenzeichen/Geschäftszeichen anzugeben.
Ferner muss bei allen Anfragen zur gewerblichen Nutzung erklärt werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adressenhandels genutzt werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Ferner muss bei allen Anfragen zur gewerblichen Nutzung erklärt werden, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adressenhandels genutzt werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder Sie fügen Nachweise bei. (z.B. Vollstreckungstitel)
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).
Sie können diese Auskünfte wie folgt bei der Gemeinde Westerkappeln anfordern:
- Schriftlich per Post an Gemeinde Westerkappeln, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln
Bezahlung per Verrechnungsscheck oder vorab per Überweisung (Nachweis der Überweisung bitte beifügen).
Wichtig bei Überweisung vorab auf folgendes Konto der Gemeinde Westerkappeln Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Melderegisterauskunft über...(Name der angefragten Person).
Kreisparkasse Steinfurt BIC WELADED1STF - IBAN DE08 4035 1060 0020 0012 10
- Persönlich im Einwohnermeldeamt legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor
Bezahlung Bar oder Kartenzahlung
Die Auskunft erhalten Sie gleich schriftlich zum Mitnehmen.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr | |
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Melderegisterauskunft | 11,00 € |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 15,00 € |