Offene Ganztagsgrundschule
Die Bildung von Kindern fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern – hierauf zielt die Offene Ganztagsschule (OGS) ab. Sie ist eine Einrichtung an den Westerkappelner Grundschulen.
Zuständig für Informationen bezüglich der An-/Abmeldungen, der näheren Betreuungszeiten sowie der OGS-Angebote sind die u. a. Träger:
- Grundschule Handarpe
Träger der Maßnahme ist ein eigens gegründeter Verein, der mit der Gemeinde als Schulträger einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
- Grundschule am Bullerdiek
Haus der WeSpE
Offene Ganztagsgrundschule
Osnabrücker Str. 25 a
49492 Westerkappeln
05404 958-544
05404 958-656
ganztagsgrundschule@osnanet.de
Ansprechpartner:
Gabi Herrmann (Geschäftsführerin / Einrichtungsleitung)
05404 958-532
Träger der Offenen Ganztagsschule für die Grundschule am Bullerdiek ist die WeSpE e.V. (Westerkappelner Elterninitiative für Spielen und Erleben e.V.)
Voraussetzung zur Teilnahme eines Kindes am Angebot der Offenen Ganztagsschule ist eine rechtsverbindliche Anmeldung durch die Eltern. Ohne die verbindliche Anmeldung kann ein Kind nicht in die Betreuung aufgenommen werden.
Die An- und Abmeldung muss über die jeweiligen Träger erfolgen.
Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule gilt verbindlich für ein Schuljahr (01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres). Sie verpflichtet zur regelmäßigen, täglichen Teilnahme des Kindes.
Eine vorzeitige Abmeldung aus der Offenen Ganztagsschule vor Ende der Jahresfrist, für die der Vertrag eigentlich geschlossen wurde, ist nur möglich, wenn bestimmte Kündigungs-gründe zutreffen (z. B. Wohnort-/Schulwechsel, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe, pädagogische Gründe etc.).
Elternbeiträge OGS
Zuständig für die Festsetzung der Elternbeiträge ist die Gemeinde Westerkappeln (s. Kontakte).
Für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule wird gem. Ziffer 8 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 ein monatlicher Elternbeitrag erhoben.
Bei dem Elternbeitrag handelt es sich um volle Monatsbeiträge. Dies gilt auch, wenn das Kind die Betreuungsmaßnahme nicht den vollen Monat in Anspruch genommen hat.
Vor Beginn der Teilnahme des Kindes an der Betreuungsmaßnahme sind von den Eltern die für die Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages erforderlichen Angaben zu machen.
Der Elternbeitrag ist wie folgt gestaffelt:
Regelbeitrag für jedes Kind | 70,00 € |
Geschwisterkindermäßigung | 60,00 € |
Für Eltern (oder das Kind, das die Einrichtung besucht), die - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Kinderzuschlag (KiZ) erhalten | 30,00 € |
Für Eltern (oder das Kind, das die Einrichtung besucht), die - Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL) beziehen | 10,00 € |
Für Eltern, deren Jahresbruttoeinkommen* weniger als 24.000 € beträgt (*die Berechnung richtet sich nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) | 10,00 € |
Eine Ermäßigung des Elternbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn durch entsprechende Einkommensnachweise (z. B. Einkommensteuerbescheid, Lohnabrechnungen, Bescheid/e über Arbeitslosengeld I und/oder II, Asylbewerberleistungen, SGB XII-Leistungen, Wohngeld-/Kinderzuschlag, Mutterschafts-/Elterngeld, Renten, Nachweis von Unterhaltszahlungen etc.) das aktuelle Einkommen nachgewiesen wird.
Kommen die Beitragspflichtigen ihren Auskunfts- und Anzeigepflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so erfolgt eine Beitragsfestsetzung in Höhe des Regelbeitrages.
Mittagsverpflegung
Als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes wird für die Kinder der Offenen Ganztagsschulen ein gemeinsames warmes Mittagessen angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten, sondern werden zusätzlich vom Träger der offenen Ganztagsschule erhoben. Eine Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Maßnahmeträger. Für Inhaber einer „Münsterlandkarte“ ist die Mittagsverpflegung kostenlos.