Schwerbehindertenausweis
Wichtiger Hinweis vorab:
Parkausweise müssen direkt beim Kreis Steinfurt beantragt werden:
Kontakt: Herr Struck Telefon 02552 / 925-355
Schwerbehindertenrecht
In unserem Grundgesetz heißt es: "Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden." (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2).
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen.
Aus diesem Grund können behinderte Menschen staatliche Leistungen erhalten, um die Folgen einer Behinderung zu mildern.
Leistungsbeschreibung
Nach dem SGB IX gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Der Kreis Steinfurt stellt auf Antrag betroffener Personen das Vorliegen und den Grad einer Behinderung fest.
Die Feststellung durch den Kreis Steinfurt ist Voraussetzung für Ausgleichsleistungen der Nachteile, die schwerbehinderte Menschen gegenüber Gesunden haben und die andere Stellen gewähren.
Ausgleichsleistungen sind:
- Arbeitsplatzsicherung
- Kündigungsschutz
- Zusatzurlaub
- Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Sonstige Nachteilausgleiche, z. B. Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Parkerleichterung, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigung bei den Telefongebühren, verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.)
Erstanträge / Zuständigkeit
Ausgabe von Anträgen auf Neuausstellung von Schwerbehindertenausweisen zur erstmaligen Feststellung bzw. Neufeststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie Ausgabe von Anträgen bei Änderungen.
Die Ausgabe der Anträge kann durch die Gemeinde Westerkappeln erfolgen. Sie können sich die Anträge aber auch ausdrucken bzw. den Antrag online stellen (s. Formulare).
Formulare:
Antrag Schwerbehindertenausweis: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php
Antrag online: Bezirksregierung Münster - elektronischer Schwerbehindertenantrag (nrw.de)
- Die Anträge müssen zur Bearbeitung direkt an den
Kreis Steinfurt – Der Landrat
– Schwerbehindertenrecht –
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
gesandt werden.
Ansprechpersonen beim Kreis Steinfurt:
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter/in | Zimmer | Tel.: |
A - Buc | D0005 | 69-1603 | |
Bud - Faf | D0005 | 69-1686 | |
Fag - Grae | D0010 | 69-1696 | |
Graf - Jost | D0003 | 69-1683 | |
Josu - Liu | D0011 | 69-1694 | |
Liv - Plen | D0003 | 69-1680 | |
Pleo - Schulw | D0010 | 69-1681 | |
Schulx - Wag | D0005 | 69-1684 | |
Wah - Z | D0002 | 69-1690 |
Ansprechpersonen für Widersprüche, Nachuntersuchungen und Klagen
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter/in | Zimmer | Tel.: |
A - Ell | D0002 | 69-1689 | |
Elm - Hog | D0012 | 69-1682 | |
Hoh - Na | D0011 | 69-1685 | |
Nb - Stn | D0012 | 69-1687 | |
Sto - Z | D0004 | 69-1688 |