Straßenreinigungsgebühren
Die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen ist zum Teil den Anliegern übertragen worden.
Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Gehwege sind in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.
Einige Straßen werden durch den Bauhof der Gemeinde Westerkappeln gereinigt. Anliegern dieser Straßen werden Straßenreinigungsgebühren berechnet. Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Grontlänge, die Straßenart und die Häufigkeit der Reinigung.
Für die Berechnung von Straßenreinigungsgebühren ist der Fachdienst Finanzen zuständig.
Gebühren:
Fläche | Gebühr | |
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"Flächereinig. innerorts" Verkehrbreruhigter Bereich Grundstückseite | pro lfdm. | 12,45 € |
"innerorts" Grundstückseite | pro lfdm. | 2,40 € |
"überörtlich" Grundstückseite | pro lfdm. | 1,60 € |