Vergnügungssteuer
Folgende Veranstaltungen sind in der Gemeinde Westerkappeln vergnügungssteuerpflichtig:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungsapparaten oder Ähnlichem in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Gastwirtschaften
- Beherbergungsbetrieben
- Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen
- sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten
Gemeinde Westerkappeln
Große Str. 13
49492
Westerkappeln