Vollstreckungswesen, -außendienst
Der Vollziehungsbeamte
Die Aufgabe des Vollziehungsbeamten besteht in der Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen. Die ihm erteilten Aufträge durch die Vollstreckungsstelle (Gemeindekasse) führt er nur innerhalb der Gemeindegrenzen aus, außerhalb darf er nur auf Grund besonderer Anweisung tätig werden. Der Vollziehungsbeamte kann sich auf Verlangen durch seinen Dienstausweis ausweisen. Vor Durchführung der Vollstreckung erhält der Schuldner eine schriftliche Ankündigung mit dem Zahlungshinweis innerhalb von 14 Tagen.
Aufgaben
- Einleitung und Durchführungen der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Annahme von Zahlungen
- Wegnahme und Verwerung von gepfändeten Gegenständen
- die Vereinbarung von Teilzahlungen
- Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Zustellung von Schriftstücken (Pfändungsankündigung)