Förderprogramm für Photovoltaikanlagen
Antragstellung ab sofort möglich
Ab sofort können wieder Förderanträge für die Errichtung und Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, einschließlich Floating-Photovoltaikanlagen und Agri-Photovoltaikanlagen, gestellt werden. Das Förderprogramm richtet sich an eine Vielzahl von Zielgruppen und unterstützt Maßnahmen, die zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen. Besonders hervorzuheben ist, dass Anlagen, die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen, förderfähig sind.
Zielgruppen der Förderung
Förderanträge können von folgenden Gruppen gestellt werden:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige und Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Hochschulen, Kammern, und gemeinnützige Organisationen
- Vereine, Parteien und Genossenschaften
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt-Peak installierter Leistung, die während ihrer Nutzungsdauer keine EEG-Förderung erhalten. Dies umfasst:
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit und ohne Eigenversorgung
- Floating-Photovoltaikanlagen
- Agri-Photovoltaikanlagen
Förderkonditionen
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung und variiert je nach Anlagentyp:
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung: bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung: bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro
- Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen: bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000.000 Euro
Förderfähig sind Ausgaben für Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Montage sowie Kabel und Netzanschluss.
Antragsverfahren und Fristen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und kann bis zum 30. Juni 2027 eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass erst nach der Bewilligung des Antrags mit den Maßnahmen begonnen werden darf. Ein detaillierter Kostenanschlag sowie eine Anlagenbeschreibung sind zwingend erforderlich.
Interessierte können das Antragsformular auf der offiziellen Website abrufen. Bei Fragen steht das Servicecenter NRW direkt unter der Telefonnummer 0211 837-1927 und Email: progres@bra.nrw.de zur Verfügung.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
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