Heizungsförderung jetzt für alle Privatpersonen möglich
Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur energetischen Modernisierung
Seit dem 27. August 2024 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine neue Förderung zur Unterstützung der energetischen Modernisierung von Heizungen in Wohngebäuden an. Neben Privatpersonen, die selbstgenutzte Wohnhäuser besitzen, profitieren nun auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland von der „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Programm 458).
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden, selbstbewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
- Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn die Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum umgesetzt werden.
Wie beantragen Sie die Förderung?
Den Zuschuss für das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) beantragen Sie einfach über das Kundenportal „Meine KfW“. Für den zinsgünstigen „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (Programme 358, 359) wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzierungspartner.
Wichtige Hinweise:
Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer bereits zugesagten Heizungsförderung der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Für weitere Informationen und die Antragstellung besuchen Sie das Kundenportal „Meine KfW“ oder wenden sich direkt an Ihre Finanzierungspartner.
Weitere Informationen: