Grundsteuer
Laut Grundsteuergesetz ist die Gemeinde Westerkappeln berechtigt, von den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer ensteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde Westerkappeln ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Grundsteuer A 320 % (Hebesatz)
Grundsteuer B 630 % (Hebesatz)
Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Jahresbescheide für die Grundbesitzabgaben in der Gemeinde Westerkappeln verschickt. Die Grundbesitzabgaben sind auf vier Raten verteilt (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig.