Wärmeplanungskonzept
Das Wärmeplanungsgesetz, das seit dem 01.01.2024 in Kraft ist, verpflichtet alle Kommunen, bis spätestens 2028 eine umfassende kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Gemeinden eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wärmeversorgung planen, die auf die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt ist. Die kommunale Wärmeplanung zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren und stattdessen auf erneuerbare Energien und effiziente Wärmeversorgungssysteme zu setzen.
Um diese gesetzliche Vorgabe zu erfüllen, hat die Gemeinde bereits entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant. Diese finanziellen Ressourcen sind dafür vorgesehen, die erforderlichen Planungsarbeiten durchzuführen und sicherzustellen, dass das Wärmeplanungskonzept rechtzeitig und in hoher Qualität entwickelt wird. Die Gemeinde wird durch dieses Konzept in der Lage sein, die Wärmeversorgung langfristig klimafreundlich und wirtschaftlich stabil zu gestalten, was einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele auf lokaler und nationaler Ebene leistet.