Gewässer
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind strategische Vorsorgemaßnahmen, um Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern und bestenfalls gänzlich zu vermeiden. Es gelten in Überschwemmungsbieten besondere Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 78, 78a, 78c WHG). Demnach ist in Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt, um Hochwasserschäden zu vermeiden. Außerdem ist es im Allgemeinen nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.
Die hochwassergefährdeten Flächen werden in jedem Bundesland rechnerisch ermittelt und als Überschwemmungsgebiete festgesetzt oder vorläufig gesichert (§ 76 WHG). Berechnungsgrundlage war und ist ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.